Heidelberg (ddp). Im Prozess um den Unfalltod der Ehefrau des Olympiasiegers Matthias Steiner ist der Angeklagte zu einer zehnmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt worden. Das Amtsgericht Heidelberg sprach den Mann am Mittwoch der fahrlässigen Tötung schuldig. Er habe im Juli 2007 bei Heidelberg mit seinem Wagen einen Frontalzusammenstoß verursacht, der Susann Steiner das Leben kostete. Warum der Mann mit seinem Jeep auf die Gegenfahrbahn geriet, blieb in dem Prozess ungeklärt. Diesen Artikel weiter lesen
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Das Gericht ordnete auch einen Führerscheinentzug von mindestens sechs Monaten und eine Geldbuße von 2400 Euro gegen den Angeklagten an. Es folgte weitgehend dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die eine zwölfmonatige Bewährungsstrafe beantragt hatte. Die Verteidigung hatte einen Freispruch gefordert.
Bei den Olympischen Spielen 2008 in Peking hatte der Gewichtheber Steiner während der Siegerehrung ein Foto seiner verstorbenen Frau gezeigt und ihr seine Goldmedaille gewidmet. Der 26-Jährige trat in dem Verfahren als Nebenkläger auf.
Nach der Urteilsverkündung zeigte er sich «enttäuscht» über das Verhalten des Angeklagten. Er habe von ihm «nur wissen wollen, warum» der Unfall passiert sei. Zudem habe er von ihm «eine Entschuldigung» hören wollen, sagte Steiner. Beides sei aber nicht gekommen. «Dieser schwarze Punkt wird immer bleiben», betonte der Sportler vor zahlreichen Medienvertretern. Er wolle nun versuchen, «das Thema abzuschließen». Auf die Frage, ob das Urteil zu mild sei, sagte Steiner: «Das Urteil liegt nicht in meinem Ermessen.» Eine Berufung bringe «gar nichts».
Der 57-jährige Angeklagte hatte in seinem Schlusswort betont: «Ich kann nur sagen, dass mir das Geschehene außerordentlich leidtut.» Der Verteidiger sagte, sein Mandant könne sich an das Unfallgeschehen nicht erinnern. Die Vorsitzende Richterin nahm dem Angeklagten das jedoch nicht ab: «Wir wissen nicht, warum Sie plötzlich auf die linke Fahrbahnseite geraten sind. Aber Sie kennen den Grund. Wir glauben, Sie wollen es uns nicht sagen.»
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der 57-Jährige zu schnell fuhr und einen «Fahrfehler» beging. So sei er am 16. Juli 2007 auf der B 3 mit seinem Wagen auf die Gegenfahrbahn geraten und dort frontal mit dem Kleinwagen von Steiners Frau zusammengestoßen. Wäre er statt mit 85 Stundenkilometern mit dem erlaubten Tempo 70 gefahren, hätte die 22-jährige Susann Steiner keine tödlichen Verletzungen erlitten, hieß es im Urteil. «Eine etwas geringere Aufprallwucht hätte die Frau Steiner überleben lassen - das ist das Tragische», sagte die Vorsitzende Richterin.
Der Unfall sei für den Angeklagten «ohne weiteres vermeidbar gewesen». Die Ursache des Fahrfehlers könne eine «extreme Unaufmerksamkeit», ein Sekundenschlaf oder auch eine plötzliche kurzzeitige Bewusstlosigkeit infolge einer Herz-Rhythmus-Störung oder eines epileptischen Anfalls gewesen sein. Letzteres sei aber unwahrscheinlich, weil dies weder vor noch nach dem Unfall jemals bei dem Angeklagten aufgetreten sei.
(ddp)